Die Aufgaben des Vereinsvorstands sind die gesetzliche Vertretung und die Geschäftsführung des Vereins. Die Geschäftsführungsaufgaben betreffen den internen Bereich des Verein, die Vertretungsmacht wirkt nach außen.
Der Vereinsvorstand übernimmt die Aufgaben eines Geschäftsführers im Verein. Zu den Geschäftsführungsaufgaben eines Vorstands zählen alle Handlungen, die der Vorstand für den Verein vornimmt.
Dabei lassen sich die Aufgabenbereiche in zwei große Gruppen aufteilen: die Vertretung des Vereins nach außen (wie Vertragsabschlüsse, Anmieten von Räumen etc.) und die Geschäftsführung im eigentlichen Sinn (z. B. Verwaltung der Mitglieder, Buchführung usw.). Wobei natürlich auch jede Vertretungshandlung nach außen zugleich eine Handlung der Geschäftsführung darstellt.
Unser Vorstand wird für eine Laufzeit von 2 Jahren in der Mitgliederversammlung gewählt. Informationen über den Verein, des Vorstandes und der Mitglieder finden Sie in der Satzung.
Hier möchten wir Ihnen unseren aktuellen Vorstand vorstellen: