Aktuelle Corona Regeln | Impuls e.V.

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2G-Regelung ab 8. Dezember 21

Sehr geehrtes Mitglied  

 

 

die Bayerische Staatsregierung hat einen Tag nach dem Bund-Länder-Gipfel die Corona-Verschärfungen auf den Weg gebracht. Dazu wird die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.

Für den Einzelhandel wichtig:
Ab kommenden Mittwoch (8. Dezember) gilt für die Kunden die 2G-Regel, d.h. nur Geimpfte und Genese haben Zutritt zu den Geschäften. Für die Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regel.

Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Wie genau diese Kontrollen ablaufen sollen, ist noch unklar.

Die 2G-Regelung gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu gehören insbesondere:
Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker,
Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf).

 

Im Anhang finden Sie den heutigen Kabinettbeschluss.

Falls zu dem heutigen Kabinettsbeschluss wieder eine FAQ-Liste erstellt wird, leiten wir diese sofort an Sie weiter.


Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Kuschel
1. Vorstand
Impuls  e.V. ‍

Der Verein

 

 

 

Impuls Arbeitsgemeinschaft
pulsierendes Immenstadt e.V.

Brigitte Kuschel
1. Vorsitzende
Tel. 08323 968890


vorstand@impuls-immenstadt.de