Sehr geehrtes Mitglied
die Bayerische Staatsregierung hat einen Tag nach dem Bund-Länder-Gipfel die Corona-Verschärfungen auf den Weg gebracht. Dazu wird die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Für den Einzelhandel wichtig:
Ab kommenden Mittwoch (8. Dezember) gilt für die Kunden die 2G-Regel, d.h. nur Geimpfte und Genese haben Zutritt zu den Geschäften. Für die Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regel.
Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Wie genau diese Kontrollen ablaufen sollen, ist noch unklar.
Die 2G-Regelung gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu gehören insbesondere:
Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker,
Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf).
Im Anhang finden Sie den heutigen Kabinettbeschluss.
Falls zu dem heutigen Kabinettsbeschluss wieder eine FAQ-Liste erstellt wird, leiten wir diese sofort an Sie weiter.